Hundeschule GREH

Die Hundeschule am Südkreuz

General-Pape-Straße 48

12101 Berlin

030 22328252

Info-Line

Hundeschule GREH, weil wir immer "am Hund bleiben".

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gesellschaft zur Resozialisierung und Erziehung von Hunden

§ 1 Leistungsbeschreibung

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung vom Kursprogramm (Homepage), dessen Ergänzungen oder in den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung der Hundeschule GREH. Die im Kursprogramm, auf der Webseite, in den hierauf Bezug nehmenden Angaben in den Ausschreibungen zu den verschiedenen Veranstaltungen und/oder in der Teilnahmebestätigung enthaltenen Angaben sind bindend. Die Hundeschule GREH, fortan Organisator genannt, behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine wesentliche Änderung der Programm-/Webseitenangaben zu erklären, über die der Teilnehmer vor Antritt der Veranstaltung informiert wird. In diesem Fall hat der Teilnehmer das Recht, innerhalb von 7 Tagen von der Veranstaltung zurückzutreten und erhält unverzüglich die evtl. eingezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Meldet er sich nicht innerhalb dieser Frist ab, gilt die neue Leistungsbeschreibung stillschweigend als angenommen.

Der Organisator behält sich auch notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen sowie zeitliche Verschiebungen vor. Der Organisator ist jedoch bemüht dem Vertragsziel möglichst nahe zu kommen. Der Teilnehmer kann eventuelle Gewährleistungsansprüche nur gegen den jeweiligen Anbieter der Leistung geltend machen. Der Organisator haftet nur für seine eigenen vertraglichen Verpflichtungen.

§ 2 Impfung und Krankheiten

Der Lehrgangsteilnehmer erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist. Gültige Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut werden durch Vorlage des Impfausweises nachgewiesen, Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht. Hunde dürfen auch ohne diese Impfungen am Unterricht teilnehmen, wenn es tierärztliche Bedenken gegen eine Impfung gibt oder der Hund noch zu jung ist.

§ 3 Haftung des Teilnehmers

Für den Hund besteht eine gültige Haftpflichtversicherung. Der Hundehalter tritt für alle von ihm und dem Hund verursachten Schäden ein.

§ 4 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)

Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Organisator den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung online, schriftlich oder per Fax ist bindend für den Teilnehmer und verpflichtet zur Zahlung der gesamten Kursgebühr. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer. Der Anmelder steht wie für seine eigene Verpflichtung dafür ein. Daher sollte der Anmelder genau überdenken, ob er mit seiner Unterschrift für andere haften möchte oder ob er die weitere Person bittet, sich selber anzumelden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Organisator zustande und bedarf keiner bestimmten Form.

Die Anmeldung ist gültig für alle in der Anmeldung aufgeführten Personen und bei den Veranstaltungen, die mit Hund besucht werden, für einen Hund.

Da die Teilnehmerzahl für die Veranstaltungen begrenzt ist, werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Mit der Anmeldung werden unsere Teilnahmebedingungen anerkannt.

§ 5 Bezahlung

Die Gebühr ist bei der Anmeldung fällig. Bei Annahme des Vertrages bestimmt der Organisator einen Zahlungszeitpunkt, der zwingend einzuhalten ist. Wird die Zahlungsfrist versäumt, behält sich der Organisator die Geltendmachung des Verzugsschadens vor. Bei Zahlungsverzug erlischt selbstverständlich die Teilnahmeberechtigung.

§ 6 Rücktritt durch den Teilnehmer

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Leistung zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich oder per Email zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges beim Organisator.
Im Falle des Rücktrittes kann der Organisator Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen
Die Stornierungskosten bei Kursen und Seminaren betragen bis eine Woche vor Beginn 20% der Teilnahmegebühr.
Bei Rücktritt nach dem oben genannten Zeitpunkt erfolgt keine Rückerstattung. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.

§ 7 Rücktritt durch den Organisator

Der Organisator kann vom Vertrag zurücktreten:
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet werden.
Bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn, wenn die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bei Ausfall des Kursleiters/der Kursleiterin, aus organisatorischen Gründen, höherer Gewalt oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die ein Durchführen der Veranstaltung unzumutbar erschweren. Grundsätzlich besteht dann kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Der Organisator kann in solchen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet. Wenn möglich, wird im Einvernehmen mit den Teilnehmern nach einem Ersatztermin für die Veranstaltung gesucht.

§ 8 Haftung des Organisators

Der Organisator haftet nur für Schäden, die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. So weit es sich nicht um Körperschäden handelt, ist die Haftung auf den einfachen Teilnahmepreis beschränkt. Der Organisator haftet nicht für Schäden, die von Dritten und deren Hunden herbeigeführt werden.

§ 9 Copyright

Die ausgegebenen Seminarunterlagen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung vom Organisator nicht vervielfältigt oder an Dritte weiter gegeben werden.

§ 10 Bild- und Tonmaterial

Alle Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit dem Organisator erstellt werden, dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung weder ganz noch teilweise veröffentlicht werden. Der Organisator kann eine unentgeltliche Kopie der angefertigten Bild- und Tonträger verlangen. Alle Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit dem Organisator erstellt werden, können vom Organisator zu Veröffentlichungszwecken, PR Maßnahmen oder im Rahmen der Ausbildung ohne vorherige Absprache genutzt werden.

§ 11 Mitwirkungspflichten

Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber dem Organisator zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen.

§ 12 Verjährung von Ansprüchen

Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen. 12er Rabattkarten für die offenen Stunden sind längstens im nächsten Jahr nach der Herausgabe gültig.

§ 13 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

§ 14 Vorbehalt von Berichtigungen

Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

§ 15 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg.

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